AGB der Maschinengemeinschaft Handrup GmbH & Co KG

Mietbedingungen der Maschinengemeinschaft Handrup GmbH & Co KG

 

  • 1. Die Maschinen der Maschinengemeinschaft Handrup GmbH & Co KG stehen nach vorheriger Absprache mit den Vorstandsmitgliedern jedem Landwirt zur Verfügung. Es empfiehlt sich die Onlinereservierung über https://portal.prolend.de.
  • 2. Jeder Mieter hat sich vor Übernahme von dem technischen einwandfreien Zustand, vom Vorhandensein der Unfallverhütungsschutzvorrichtungen sowie von der allgemeinen Verkehrssicherheit der Maschine und Geräte zu überzeugen. Mit der Übernahme wird die Vertragsmäßigkeit des Objektes anerkannt.
  • 3. Während der Mietzeit auftretende oder entstehende Schäden und Mängel sind in der Geschäftsstelle unverzüglich anzuzeigen oder über den proLend Maschinen-QR-Code als Nachricht zu melden. Sollten Reparaturen während der Mietzeit in einer externen Werkstatt durchgeführt werden, so ist dieses generell mit dem Geschäftsführer bzw. den Mitgliedern des Vorstandes abzusprechen. Sämtliche Maschinen und Geräte werden vom Werkstattleiter betreut.
  • 4. Bei Schäden haftet generell der Mieter. Wird eine Maschine oder ein Gerät nicht an der Geschäftsstelle, sondern von einem vorherigen Mieter übernommen, so hat sich der Nachmieter auch hier vom vertragsmäßigen Zustand zu überzeugen. Es wird darauf verwiesen, dass evtl. verursachte Schäden nicht unter die Deckung der Betriebshaftpflicht – Versicherung fallen – ratsam ist daher der Abschluss einer Gewahrsamschaden – Versicherung.
  • 5. Die tatsächliche Benutzungsdauer ( ohne An- und Abfahrtzeiten ) ist nach Stunden über den proLend QR-Code oder in papierform am Platzhäuschen anzugeben. Sie muss in einem angemessen Verhältnis zur notwendigen Bestelldauer stehen, damit die Maschinen und Geräte von möglichst vielen Mietern in Anspruch genommen werden können.
  • 6. Die Geräte sind stets besen sauber wiederzubringen und auf dem angegebenen Standort abzustellen. Für verschmutzte Maschinen und Geräte wird eine Reinigungsgebühr erhoben, die sich nach dem dafür benötigten Zeitaufwand richtet und die mindestens 25,-€ beträgt.
  • 7. Die Mietgebühr richtet sich nach den von der Maschinengemeinschaft festgelegten Sätzen. In aktueller Fassung zu finden unter proLend Portal.
  • 8. Die Reservierung der Geräte und Maschinen begründet für den Besteller keinen Rechtsanspruch auf Miete. Die Reservierung hat lediglich den Sinn, eine bestmögliche Koordination der Miete zu ermöglichen. Sofern durch höhere Gewalt oder verspätete Rückgabe die bestellten Maschinen nicht bereitstehen, begründet dieses keinen Schadensersatzanspruch des Bestellers gegen die Maschinengemeinschaft.
  • 9. Die Benutzung der Maschinen und Gerätschaften geschieht auf eigene Gefahr.
  • 10. Die Reservierung und die Angabe der Nutzung ist bevorzugt Online über das proLend Portal durchzuführen. Dabei erteilt der Nutzer / Mieter der Maschinengemeinschaft Handrup GmbH & Co KG das Recht die bei der Reservierung erfassten Daten an den vorhergehenden und nachfolgenden Nutzer / Mieter weiter zu geben, sodass für einen reibungsfreien Mietablauf gesorgt werden kann.

 

Gesonderte Benutzerordnung für Mietschlepper der Maschinengemeinschaft Handrup GmbH & Co KG:

 

  • 1. Pflege: Der Schlepper ist pfleglich zu behandeln, insbesondere vor der Weitergabe an den nächsten Nutzer / Mieter hat eine gründliche Reinigung zu erfolgen.
  • 2. Meldepflicht: Vor jeder Inbetriebnahme ist vom Nutzer / Mieter festzuhalten ob Mängel am Schlepper vorhanden sind. Falls Schäden vor Einsatzbeginn nicht gemeldet werden, ist der Nutzer / Mieter haftbar. Schäden sind an der MGH Geschäftsstelle oder via proLend Maschinen-QR-Code als Nachricht zu melden.
  • 3. Tanken: Der Schlepper wird voll getankt übernommen und ist nach dem Einsatz ebenfalls voll getankt zurückzugeben.
  • 4. Beschädigungen – Versicherung : Sollten während des Einsatzes Schäden auftreten, so ist die Einsatzleitung im MGH Büro zu verständigen. Für den Schlepper besteht eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Im Schadenfall hat der Verursacher Reparaturen, soweit sie von Garantieleistungen ausgeschlossen sind, selbst zu tragen. Der Fahrer ist verantwortlich, dass die Straßenverkehrsordnung eingehalten wird (Führerschein, Überbreite, zul. Gewichte Geschwindigkeiten, usw.).
  • 5. Fahrweise – Einweisung : Alle Nutzer / Mieter sind verpflichtet sich vor Inbetriebnahme einweisen zu lassen. Das Fahrzeug ist bezüglich der Fahrweise pfleglich und sorgsam zu behandeln.
  • 6. Einsatzleitung: Ist das MGH Büro Tel.: 05904 720 nicht erreichbar, bitte Stefan Teepker Tel.: 0170 23 29 849 oder Friedhelm Wellen Tel.: 05904 397 verständigen.
  • 7. Veränderungen: Veränderungen am Schlepper abweichend von der Betriebsanleitung dürfen nur nach Rücksprache mit der Einsatzleitung vorgenommen werden
  • 8. Wartung – Mess-Stände: Jeder Nutzer / Mieter muss vor Einsatzbeginn den Ölstand, Wasserstand und den Reifendruck kontrollieren. Er muss sich weiter davon überzeugen, dass der Schlepper einsatzbereit ist.
  • 9. Preise: Eine Abrechnungseinheit ist eine Traktormeterstunde. Die Stundenabrechnung beginnt ab Übergabe ( Abholort ) und endet bei Rück- bzw. Weitergabe. Die Preise je Einheit werden von der Geschäftsleitung festgelegt und bekannt gemacht (s. proLend Portal). Sie beinhalten sämtliche Versicherungen und Wartungsarbeiten. Es dürfen nur land- und forstwirtschaftliche Arbeiten durchgeführt werden. ( KFZ – Steuerbefreiung )
  • 10. Fahrtenbuch: Das Fahrtenbuch (sofern vorhanden) ist gewissenhaft zu führen, außerdem sind die Stunden im MGH Büro, bzw. via Maschinen-QR-Code anzugeben.

 

Für die Einhaltung und das Verständnis dieser Regeln bedanken wir uns recht herzlich.